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BahnCard nur noch online: altersdiskriminierend und skandalös


Pressemeldung Nr. 4/2024
Landshut, den 26. 5. 2024


BahnCard nur noch online: altersdiskriminierend und skandalös


Die Ankündigung der Deutschen Bahn, die BahnCard ab dem 9. Juni 2024 nur noch in digitaler Form auszugeben, ist nach Auffassung der LandesSeniorenVertretung Bayern e. V. (LSVB) skandalös und diskriminiert Menschen, die kein Internet nutzen, also vor allem ältere Menschen. Der Vorsitzende der LSVB, Franz Wölfl, erklärte hierzu: „Dass Bundesverkehrsminister Volker Wissing dieses Verhalten duldet, überrascht nicht. Wie man seit Einführung des Deutschlandtickets weiß, interessiert ihn nicht, dass viele der älteren Menschen Off-liner sind. Enttäuschend ist aber, dass die bayerische Seniorenministerin Ulrike Scharf dieses altersdiskriminierende Verhalten der Bundesbahn sang und klanglos hinnimmt.“ Man gewinnt zusehends immer mehr den Eindruck, so Franz Wölfl weiter, dass die Politik die älteren Menschen immer mehr und mehr als Randgruppe der Gesellschaft betrachtet, die keiner besonderen Fürsorge bedürfe.
Gerade für ältere Menschen gilt: mobil sein = dabei sein. Die Politik scheint sich nicht bewusst zu sein, dass für ältere Menschen Mobilität ein entscheidender Lebensqualitätsfaktor ist. Wer nicht mobil ist, kann nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Er wird in die Isolation gedrängt und vereinsamt.
Dass die BahnCard zwar auch in Papierform erhältlich ist, tut der Sache keinen Abbruch. Denn der Erwerb der BahnCard in Papierform erfordert ein digitales Kundenkonto und eine E-Mail-Adresse.

Die LSVB ist sich im Klaren, dass sich auch die alten Menschen der Digitalisierung grundsätzlich nicht verschließen dürfen. Aber der Umgang mit Smartphone und Tablet fällt vielen alten Menschen schwer, zumal einmal erworbene digitale Kompetenzen sehr schnell altern. Ganz zu schweigen von der immer größer werdenden Vielfalt an digitalen Möglichkeiten, die viele ältere Menschen überfordert. Franz Wölfl: „Nehmen Länder und Kommunen ihre Aufgabe der Daseinsvorsorge ernst, dann müssen sie dafür sorgen, dass die digitale Welt nicht zur Einbahnstraße wird. Dienstleistungen, die vor allem für Ältere Lebensqualität erhaltend sind, müssen auch in Zukunft analog angeboten werden“.

 

Es sei bedauerlich, dass die Politik die von ihr beschlossenen Gesetze nicht kennt, so Franz Wölfl weiter. Die Vorstände der Deutschen Bahn sitzen zwar nicht im Deutschen Bundestag, wohl aber der Bundesverkehrsminister. Vielleicht sollte er sich bei Gelegenheit einmal § 71 Abs. 1 Satz 2 des Sozialgesetzbuches XII anschauen. Dort heißt es: „Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“ Auch wenn es sich hierbei – juristisch gesehen – wohl nur um einen sog. Programmsatz handelt, für den Bundesverkehrsminister und die bayerische Seniorenministerin sollte dies aber kein Hindernis sein, ihre Politik hieran auszurichten, so Franz Wölfl abschließend.

 

V.i.S.d.P.: Franz Wölfl, Postfach 4043, 84016 Landshut, Tel.: 0871 432 63, mobil: 0160 804 1069

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Veröffentlichung

Mo, 27. Mai 2024

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