Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz: substanzlos, bedeutungslos und damit überflüssig wie ein Kropf.
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz erarbeitet.
Dieser Gesetzentwurf wird am Donnerstag, den 26.01.2023, im Sozialpolitischen Ausschuss des Bayerischen Landtags beraten.
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