Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz: substanzlos, bedeutungslos und damit überflüssig wie ein Kropf.

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz erarbeitet.


Dieser Gesetzentwurf wird am Donnerstag, den 26.01.2023, im Sozialpolitischen Ausschuss des Bayerischen Landtags beraten.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 25. Januar 2023

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Den bayerischen Seniorinnen und Senioren eine starke Stimme geben

Den bayerischen Seniorinnen und Senioren eine starke Stimme geben „Das Alter verpflichtet nicht ...

Statement der LSVB zum deutschen Altersversorgungssystem

Die LSVB hat den Gesetzesentwurf analysiert und kommt zu folgendem Ergebnis: Die jährlichen ...